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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Erwerb von Lizenzen gegen Nutzungsentgelt

SKR03: 4964 – SKR04: 6837

Beschreibung

Bei Lizenzen handelt es sich um Nutzungs- und Verwertungsrechte, die der Inhaber eines Rechts einem anderen gewährt.

Rechte, deren Nutzung durch Lizenzen auf andere übertragen werden können, sind beispielsweise Patent-, Urheber- oder Geschmacksmusterrechte sowie andere gewerbliche Schutzrechte, ungeschützte Erfindungen und Rezepte, Warenzeichen oder Firmenbezeichnungen.

Werden Lizenzen gegen ein einmalig gezahltes Entgelt erworben, ist es als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren und über die Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben.

Wird für die Lizenz dagegen ein laufendes Nutzungsentgelt gezahlt (z.B. Stückzinsen), so handelt es sich bei den Zahlungen um laufende Betriebsausgaben.

Werden Lizenzen selbst entwickelt, können sie in der Handelsbilanz als selbst erstelltes immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert werden. In der Steuerbilanz bleibt es beim Aktivierungsverbot.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen) 4964 6837
Konten

Buchungsbeispiel

Unternehmer Mustermann zahlt für die Herstellung von Produktionsgütern eine monatliche Lizenzgebühr. Die Lizenz wurde Mustermann für eine Laufzeit von fünf Jahren überlassen.

Bei der Zahlung handelt es sich um laufendes Nutzungsentgelt, das sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar ist.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
4964 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen) an 1200 Bank
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Soll Haben
6837 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen) an 1800 Bank
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

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