Gewerbliche Unternehmer müssen bei Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung deren Anschaffungskosten aktivieren.
Die betreffenden Anschaffungskosten werden direkt auf das Konto „Betriebsausstattung (SKR03: 0400 – SKR04: 0630)“, das Konto „Geschäftsausstattung (SKR03: 0410 – SKR04: 0635)“ bzw. das Konto „Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung (SKR03: 0490 – SKR04: 0690)“ gebucht.
Die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.
Typische Betriebs- und Geschäftsausstattungen sind beispielsweise:
- Abfallbehälter
- Autotelefone
- Bestuhlung (in Gaststätten, Veranstaltungsräumen etc.)
- Fernsehgeräte (in Hotelzimmern etc.)
- Fleischwaagen
- Geschirrspülmaschinen (in Hotels, Restaurants etc.)
- Kameras (bei Fotografen, Sachverständigen etc.)
- Kartenlesegeräte
- Kombinationsgeräte
- Kopierer
- Laboreinrichtung
- Materialprüfgeräte
- Messestände
- Mikrowellengeräte (in Cafés, Bistros, Restaurants etc.)
- Raumheizgeräte
- Registrierkassen
- Reißwolf
- Unterhaltungsautomaten
Behandlung als geringwertiges Wirtschaftsgut:
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 800 EUR (bis 31.12.2017: bis zu 410 EUR) netto können sofort abgeschrieben werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter (SKR03: 0480 - SKR04: 0670)".
Alternativ kann bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 250 EUR (bis 31.12.2017: 150 EUR) bis 1.000 EUR auch ein Sammelposten gebildet werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dann auf das Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter (Sammelposten) (SKR03: 0675 - SKR04: 0485)" gebucht. Es besteht ein Wahlrecht.