Herr Mustermann will mit seinem Unternehmen im Internet vertreten sein. Voraussetzung dafür ist, dass er sich mit einer Internet-Adresse (= Domain-Namen) registrieren lässt. Herr Mustermann wendet sich an die DENIC eG (= Zentrale Registrierungsstelle für alle Domains). Für den Neueintrag und die Pflege für ein Jahr zahlt Herr Mustermann einen Betrag einschließlich Umsatzsteuer.
In der Regel handelt es sich um ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, so dass keine planmäßigen Abschreibungen vorzunehmen sind.