Photovoltaikanlagen nutzen die Sonnenenergie zur Gewinnung und Verwendung von elektrischer Energie. Wird der erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist, liegen gewerbliche Einkünfte vor.
Soweit es sich nicht um Heizungsanlagen handelt, deren Herstellungskosten zu den Herstellungskosten des Gebäudes zählen, werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf das Konto „Betriebsvorrichtungen (SKR03: 0280 – SKR04: 0470)“ gebucht.
Die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.