Erfolgt die Zahlung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen vom betrieblichen Bankkonto, handelt es sich insoweit um eine Entnahme. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Privatsteuern (SKR03: 1810-1819 – SKR04: 2150-2179)“. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto „Bank (SKR03: 1200 – SKR04: 1800)“.
Überweist das Finanzamt eine Einkommensteuererstattung auf das betriebliche Bankkonto, erfolgt die Buchung auf das Konto „Privateinlage (SKR03: 1890-1899 – SKR04: 2180-2199)“. Verrechnet das Finanzamt eine Einkommensteuererstattung mit einer betrieblichen Steuerschuld, erfolgt die Buchung auf das betreffende Betriebsteuerkonto. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto „Privateinlage (SKR03: 1890-1899 – SKR04: 2180-2199)„.